Hallo! Wir verwenden Cookies und Analysetools, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Das spart Dir Zeit und wir haben die Möglichkeit, Dir weitere spannende Kampagnen vorzuschlagen.https://campax.org/privacy-policy/
(
campax

Deutsch

arrows


Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

Unterschriftensammlungen beendet, bitte nicht mehr ausfüllen!

Worum geht es bei der «Feuerwerksinitiative»?

Mehrere Tage rund um den Nationalfeiertag und den Jahreswechsel herum lassen Personen Raketen und Böller willkürlich knallen, in zunehmendem Masse auch bei Privatfesten das ganze Jahr hindurch, und dies zum Leid unzähliger Lebewesen, Menschen und Tiere, sowie der Natur und Umwelt.
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Tiere und Umwelt vor den Auswirkungen willkürlichen Abfeuerns von Knallkörpern schützen.

Vulkane, Fontänen und andere pyrotechnische Mittel sollen weiterhin zugelassen sein, ebenso auf Gesuch hin Feuerwerke für Anlässe von überregionaler Bedeutung.


Wieso braucht es eine Volksinitiative?

Es ist nur über eine Verfassungsänderung möglich, diesen Schutz vor Knall-Feuerwerk bundesweit auch über Gesetze durchzusetzen. Eine Volksinitiative ist verbindlich, über sie muss abgestimmt werden, wenn die erforderlichen 100´000 Unterschriften zustande kommen und eingereicht werden. Dann wird es darüber eine Volksabstimmung geben.

Warum braucht es einen Schutz vor Knallfeuerwerk?

Feuerwerk mit Knalleffekt

  • setzt Kleinkinder, sensible Menschen oder solche mit Angststörungen und Traumata unter massiven Stress.
  • beeinträchtigt die Lebensqualität und das Wohlgefühl nichtbeteiligter Menschen.
  • führt wiederholt zu schweren Unfällen, Gehörschäden und Bränden.
  • versetzt Haus-, Nutz- und Wild-Tiere, v.a. Vögel, in Angst und Panik, sodass zahlreiche von ihnen an Stress sterben. An Silvester/Neujahr können Wildtiere aus dem Winterschlaf geweckt werden und danach verenden.
  • verschmutzt Luft und Boden, denn durch pyrotechnische Mittel gelangen Feinstaub und giftige Substanzen wie Dioxine in die Luft sowie dann auf und anschliessend in die Erde.
  • Restmaterial von Feuerwerksgeschossen landet auf dem Boden und kann auf Weiden den Tod von Nutztieren verursachen.
  • schadet dem Schweizer Tourismus: Viele Schweizer reisen mit ihren Haustieren während der Nationalfeiertags-Festivitäten ins Ausland und Hundehalter aus Nachbarländern verbringen in dieser Zeit keine Ferien in der Schweiz.
INITIATIVTEXT
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 74a Feuerwerk

1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.

2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen vom Verbot nach Absatz 1 erteilen.

3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Art. 197 Ziff. 13[2]

13. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk)

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.

[1] SR 101
[2] Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Ablauf der Sammelfrist: 03.11.2023

INITIATIVKOMITEE

Roman Huber, Stefanie Walpen-Ammann, Corinne Meister, Frank Zeugin, Nick Beglinger,  Julia Brosi, Sandra Boucek, Maya Conoci, Cinzia Vincenzi, Heidi Hirsiger; Ernst Künzler, Ruth Herrmann, Eduard Rosenstein, Bianca Körner,  Caroline Mulle

Kontakt

Feuerwerksinitiative | Kantonsstrasse 29 | 7205 Zizers