Mehrere Tage rund um den Nationalfeiertag und den Jahreswechsel herum lassen Personen Raketen und Böller willkürlich knallen, in zunehmendem Masse auch bei Privatfesten das ganze Jahr hindurch, und dies zum Leid unzähliger Lebewesen, Menschen und Tiere, sowie der Natur und Umwelt.
Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Tiere und Umwelt vor den Auswirkungen willkürlichen Abfeuerns von Knallkörpern schützen.
Vulkane, Fontänen und andere pyrotechnische Mittel sollen weiterhin zugelassen sein, ebenso auf Gesuch hin Feuerwerke für Anlässe von überregionaler Bedeutung.
Es ist nur über eine Verfassungsänderung möglich, diesen Schutz vor Knall-Feuerwerk bundesweit auch über Gesetze durchzusetzen. Eine Volksinitiative ist verbindlich, über sie muss abgestimmt werden, wenn die erforderlichen 100´000 Unterschriften zustande kommen und eingereicht werden. Dann wird es darüber eine Volksabstimmung geben.
Feuerwerk mit Knalleffekt …
Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:
Art. 74a Feuerwerk 1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten. 2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen vom Verbot nach Absatz 1 erteilen. 3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Art. 197 Ziff. 13[2] 13. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk) Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft. [1] SR 101 |
Ablauf der Sammelfrist: 03.11.2023
Roman Huber, Stefanie Walpen-Ammann, Corinne Meister, Frank Zeugin, Nick Beglinger, Julia Brosi, Sandra Boucek, Maya Conoci, Cinzia Vincenzi, Heidi Hirsiger; Ernst Künzler, Ruth Herrmann, Eduard Rosenstein, Bianca Körner, Caroline Mulle
Feuerwerksinitiative | Kantonsstrasse 29 | 7205 Zizers