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Darum braucht es die Klimafonds-Initiative: Die wichtigsten Argumente
Um den Klimaschutz zu stärken und gleichzeitig unsere Energie weitestgehend selber produzieren zu können, braucht es massive öffentliche Investitionen – und zwar jetzt. Unsere Eltern und Grosseltern haben die AHV erschaffen, die ETH gegründet und die NEAT gebaut. Wir werden die Schweiz klimaneutral machen. Dank dem Klimafonds werden wir alle unsere Gebäude isolieren, fossilfreie Heizungen wie beispielsweise Wärmepumpen einbauen und eine Solaroffensive starten. Gleichzeitig stellen wir mit dem Fonds Umschulungen sicher, damit niemand durch die sozialen Maschen fällt und wir die benötigten Fachkräfte für den Jahrhundertumbau haben. Mit dem Klimafonds machen wir den Schritt in die Unabhängigkeit von Erdöl und Erdgas, welche unser Klima zerstören und Kriege mitfinanzieren.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 103a Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik 1Bund, Kantone und Gemeinden bekämpfen die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen in Übereinstimmung mit den internationalen Klimaabkommen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen. 2 Der Bund unterstützt insbesondere: 3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder vom Bund beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien und Bürgschaften gewähren. 4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten. Art. 197 Ziff. 15 2 Übergangsbestimmung zu Art. 103a (Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik) Der Fonds gemäss Artikel 103a Absatz 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme von Artikel 103a durch Volk und Stände bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5–1 Prozent des Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationalen und internationalen Klimaziele erreicht hat. |
Alleva Vania, Bern, Solano Valérie, Genève, Baume-Schneider Elisabeth, Les Breuleux, Chauderna Margot, Fribourg, Clivaz Christophe, Sion, Egger Kurt, Eschlikon, Fischer Roland, Udligenswil, Girod Bastien, Zürich, Glättli Balthasar, Zürich, Gysin Greta, Rovio, Klopfenstein Broggini Delphine, Versoix, Maillard Pierre-Yves, Renens, Masshardt Nadine, Bern, Meyer Mattea, Winterthur, Munz Martina, Hallau, Nordmann Roger, Lausanne, Pasquier-Eichenberger Isabelle, Carouge, Ryser Franziska, St. Gallen, Schaffner Barbara, Otelfingen, Schneider Schüttel Ursula, Murten, Siegrist Nicola, Zürich, Storni Bruno, Gordola, Suter Gabriela, Aarau, Trede Aline, Bern, Wermuth Cédric, Zofingen, Wettstein Felix, Olten.
Grüne Schweiz: waisenhausplatz 21 3011 bern | gruene@gruene.ch|
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