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Für faire Mieten:
Die Mieten im Kanton Bern sind zu hoch und steigen stetig weiter. Ein Grund dafür ist, dass unfaire Vermieter*innen die Mieten teils stärker erhöhen, als das Gesetz erlaubt. Ein einfaches Mittel dagegen ist die Offenlegung der Vormiete beim Mieterwechsel. Damit können überrissene Mieten einfacher erkannt und angefochten werden.
Für bezahlbares Wohnen:
Der bezahlbare Wohnraum verschwindet, weil die Immo-Lobby immer mehr Rendite erzielen will. Transparente Vormieten beugen willkürlichen Mieterhöhungen vor und haben damit eine preisdämpfende Wirkung. Damit sind sie ein wichtiges Mittel zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum.
Für mehr Transparenz und Vertrauen:
Dank transparenten Vormieten ist die Höhe der Miete für alle Beteiligten nachvollziehbar. Gerechtfertigte Mietzinserhöhungen sind immer noch möglich. Damit wird das Vertrauen zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen gestärkt.
Für ein einfaches und gezieltes Instrument:
Herrscht Wohnungsmangel, müssten Vermieter*innen künftig die Vormiete auf einem simplen Formular ausweisen und eine Erhöhung des Anfangsmietzinses begründen. Die Initiative ist einfach umzusetzen und wirkt gezielt.
Für eine bewährte Lösung, die wirkt:
Neun Kantone haben transparente Vormieten bereits eingeführt. Die Erfahrung zeigt: Das Instrument funktioniert und wirkt präventiv gegen zu hohe Mieten!
Kantonale Initiative für faire und bezahlbare Mieten dank transparenter Vormiete (Miet-Initiative)
Mit der Volksinitiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs wird folgende Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 28. Mai 1911 (EG ZGB; BSG 211.1) verlangt:Art. 135a (neu) Offenlegung Vormiete 1 Im Fall eines Wohnungsmangels erklärt der Regierungsrat für den Abschluss von Mietverträgen im gesamten Kantonsgebiet oder in einzelnen Verwaltungskreisen die Verwendung des Formulars gemäss Art. 270 Abs. 2 OR als obligatorisch. 2 Ein Wohnungsmangel liegt vor, wenn der Leerwohnungsbestand im Kanton oder in einzelnen Verwaltungskreisen bei höchstens 1.5% liegt. Liegt er im gesamten Kantonsgebiet oder in einem der Verwaltungskreise neu über dem Wert von 1.5%, hebt der Regierungsrat diese Pflicht wieder auf. 3 Die zuständige Stelle des Kantons Bern erhebt jährlich am 1. Juni den Leerwohnungsstand im gesamten Kantonsgebiet sowie in den Verwaltungskreisen. 4 Eine entsprechende Änderung der Formularpflicht gilt ab 1. November des betreffenden Jahres. |
Siegenthaler Edith, Präsidentin MV Kanton Bern,
Tanner Anna, Co-Präsidentin SP Kanton Bern,
Hilty Haller Brigitte , Co-Präsidentin GRÜNE Kanton Bern,
Stotzer-Wyss Barbara, Grossrätin EVP,
Grupp Christoph, Vorstandsmitglied Casafair Mittelland,
Cattaruzza Beat, Grossrat GLP,
Rupp Sandra, Vorstandsmitglied MV Kanton Bern
Mieterinnen- und Mieterverband Kanton Bern |
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