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Referendum zur Revision des Transplantationsgesetzes

Transplantationsgesetz-Referendum

Kein Paradigmenwechsel ohne Volksabstimmung

Die Revision des Transplantationsgesetzes verändert die rechtliche Voraussetzung für die Organspende im Grundsatz. Bisher braucht es die Zustimmung zur Organentnahme. Neu würde eine Entnahme ohne explizite Zustimmung möglich. Mit der sogenannten «erweiterten Widerspruchslösung» findet ein Paradigmenwechsel statt, der in das Persönlichkeitsrecht jeder und jedes einzelnen eingreift. Darum soll die Stimmbevölkerung darüber entscheiden. Unterschreibe jetzt das Referendum.

Nach heutiger Rechtslage sind Organspenden nur zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Wenn keine Willensäusserung bekannt ist, können die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen.

Die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» hatte zum Ziel, diesen Grundsatz umzukehren. Nur wenn ein Widerspruch vorliegt, dürften keine Organe entnommen werden. Dies gab den Anstoss, dass Bundesrat und Parlament einen Gegenvorschlag ausgearbeitet haben. Auch hier muss in Zukunft jeder Mensch, der nach dem Tod keine Organe spenden möchte, dies explizit festhalten.

Im Unterschied zur Initiative können die nächsten Angehörigen der Spende jedoch widersprechen, sofern dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht. Damit wurde eine abgeschwächte Form der Widerspruchslösung eingeführt. Im Gegensatz zur Volksinitiative passiert dies, ohne dass sich die Bevölkerung dazu äussern könnte.

Die Revision des Transplantationsgesetzes betrifft ein Persönlichkeitsrecht. Sie ist ein gesundheitspolitisches und ethisches Anliegen, welches breit diskutiert werden sollte. Nur in einer Volksabstimmung wird diese öffentliche Grundsatzdebatte geführt.

Das vorliegende Gesetz bringt zudem die Angehörigen in eine schwierige Situation, in der sie entscheiden müssen, ob eine Spendenbereitschaft vorhanden ist oder nicht, sofern keine klare Willensäusserung vorliegt. Das setzt Menschen in einer emotionalen Situation zusätzlich unter Druck.

REFERENDUMSTEXT
Referendum gegen die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)

Die unterzeichnenden stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger verlangen, gestützt auf Art. 141 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 59a-66, dass die Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) der Volksabstimmung unterbreitet wird.

Im Bundesblatt publiziert am 12.10.2021
Ablauf der Referendumsfrist am 20.01.2022

REFERENDUMSKOMITEE

Referendumskomitee
«NEIN zur Organspende ohne explizite Zustimmung»
Postfach 6
9215 Schönenberg TG