Aus folgenden Gründen ist das Terror-Gesetz nicht mit dem Schweizer Rechtsstaat vereinbar:
1. Die Massnahmen im Gesetz stellen massive Eingriffe in Grund- und Menschenrechte dar. Sie werden aber nicht von einem Gericht, sondern von der Bundespolizeibehörde Fedpol auf blossen Verdacht hin – ohne Beweise – angeordnet. Dies untergräbt die Gewaltenteilung. Sodann müssen nach dem Gesetz die verdächtigten Personen den unmöglichen Beweis erbringen, dass sie in Zukunft keine Straftat begehen werden. Die Unschuldsvermutung wird somit abgeschafft. 60 Schweizer Rechts-Professor:innen und Rechtsexpert:innen haben den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich gewarnt.
2. Das Gesetz definiert neu, was ”eine terroristische Aktivität” darstellen soll. Entgegen der fehlerhaften Behauptung des Bundesrates in der Botschaft – geht sie weit über die bestehenden Definitionen im Nachrichtendienstgesetz und Strafgesetzbuch hinaus: Die neue Definition verlangt keinerlei Bezug zu einer Straftat oder einer sonstigen “Gefährdung” mehr. Denn neu müsste man weder einen Terrorakt vorbereiten noch ausführen. Es würde reichen, wenn die Polizei den Verdacht hat, jemand könnte in Zukunft eine «terroristische Aktivität» ausüben. Der Verdacht bezieht sich dabei auf absurd unklare «Anhaltspunkte», wie etwa die «Verbreitung von Furcht und Schrecken». Potentiell könnte auch bisher legaler politischer Aktivismus darunter fallen. Die UNO hat die neue Schweizer Terrorismusdefinition scharf kritisiert: Die Schweiz erfüllt damit nicht einmal die Mindeststandards und begibt sich auf die Stufe von Unrechtsstaaten wie Saudi Arabien.
3. Diese schwammige Definition öffnet Tür und Tor für Willkür und Fehler. Die Konsequenzen solcher Fehler und Willkür bei Massnahmen gegen Terrorismus zerstörten bereits Leben in der Schweiz, so wie etwa jenes von Sami A. Wer monatelang nicht auf der Arbeit erscheint und als Terrorist abgestempelt ist, wird es schwer haben, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden.
4. Die Massnahmen im Gesetz können bereits gegen Kinder ab 12 Jahren und Hausarrest bis zu neun Monate ab 15 Jahren ausgesprochen werden. Das ist ein Verstoss gegen die UN-Kinderrechtskonvention und hat der Schweiz Kritik der UNO eingebracht: Kinder gehören geschützt und nicht eingesperrt.
5. Das Gesetz sieht Hausarrest als einzige Massnahme vor, die von einem Gericht angeordnet wird. Der Hausarrest erfolgt aber ohne Bezug auf die Begehung einer bestimmten Straftat und ohne jegliche Konkretisierung hinsichtlich Zeitpunkt, Ort oder Opfer. Jeder kann ohne Beweise auf blossen Verdacht hin bis zu neun Monate unter Hausarrest gestellt werden. Gemäss Rechtsgutachten von Prof. Donatsch stellt dies einen Freiheitsentzug dar und verstösst gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Schweiz wäre damit die einzige westliche Demokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt. Es gibt nur eine Ausnahme: Die USA mit ihren Lagern in Guantanamo.
6. Die zusätzlichen Verschärfungen im Strafgesetz erlauben eine genügende gerichtliche Überprüfung und respektieren die rechtsstaatlichen Prinzipien. Ausserdem bietet das Strafgesetzbuch bereits heute die gesetzlichen Grundlagen, Personen präventiv rein aufgrund von Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit einer terroristischen Tätigkeit zu verfolgen und zu bestrafen.
7. Die Schweiz hat kein Verfassungsgericht, welches solche Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung überprüfen könnte. Diese Aufgabe nimmt in der Schweiz das Volk wahr – indem es ein Referendum ergreifen und darüber abstimmen kann.
Junge Grünliberale Schweiz (jglp), JungsozialistInnen Schweiz (Juso), Junge Grüne Schweiz, Piratenpartei Schweiz
Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter – ACAT Schweiz Demokratische JuristInnen, Operation Libero, Digitale Gesellschaft, Frauen für den Frieden, Grüne Schweiz, GSoA, SP Schweiz, Grünliberale Schweiz, Grüne Schweiz, Helvetas, Jungfreisinnige Kanton Zürich, Jungfreisinnige Kanton Aargau, Jungfreisinnige Kanton Luzern, Schweizer Gesellschaft für die Europäische, Menschenrechtskonvention – SGEMKO, Up!