Klimakrise, Artensterben, Abholzung, Verschmutzung von Wasser und Böden – die Art, wie die Schweiz wirtschaftet, hat zu einer ganzen Reihe von Umweltkrisen geführt. Die Umweltinitiative möchte das ändern: Umweltschutz soll zur Priorität werden. Dabei soll auch die Sozialverträglichkeit der notwendigen Massnahmen berücksichtigt werden um unsere Lebensgrundlage zu erhalten.
Wir haben nur eine Erde
So wie wir heute wirtschaften und leben, überlasten wir die Erde. Das müssen wir ändern, wenn wir eine lebenswerte Zukunft auf einem intakten Planeten wollen.
Die Initiative ist gerecht und sozial
Reiche Länder wie die Schweiz sind hauptverantwortlich für die Zerstörung der Umwelt. Trotzdem trifft es Länder im Globalen Süden zuerst, wenn der Meeresspiegeln ansteigt oder die Ernte ausbleibt. Es ist nur gerecht, wenn die Schweiz jetzt Verantwortung übernimmt.
Eine Chance für uns alle
Eine Schweiz im Einklang mit den planetaren Grenzen ist eine riesige Chance: Mehr Lebensqualität, gesundes Essen und intakte Natur für uns Menschen – und die richtigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Wirtschaft.
Die Zeit drängt: Wir müssen jetzt handeln
Der wichtigste Faktor, um die Klimakrise und das Artensterben zu stoppen, ist die Zeit. Handeln wir nicht sofort, droht eine unaufhaltbare Katastrophe. Darum wollen wir, dass Schweiz die planetaren Grenzen in zehn Jahren einhält.
Initiativtext
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 94a Rahmen der Wirtschaft
1 Die Natur und ihre Erneuerungsfähigkeit bilden den Rahmen für die schweizerische Gesamtwirtschaft. Wirtschaftliche Tätigkeiten dürfen nur so viele Ressourcen verbrauchen und Schadstoffe freisetzen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.
2 Bund und Kantone stellen die Einhaltung dieses Grundsatzes sicher; dabei tragen sie insbesondere der Sozialverträglichkeit im In- und Ausland der von ihnen getroffenen Massnahmen Rechnung.
Art. 197 Ziff. 1322
13. Übergangsbestimmung zu Art. 94a (Rahmen der Wirtschaft)
1 Bund und Kantone sorgen dafür, dass die durch den Konsum in der Schweiz verursachte Umweltbelastung spätestens zehn Jahre nach Annahme von Artikel 94a durch Volk und Stände die planetaren Grenzen gemessen am Bevölkerungsanteil der Schweiz nicht mehr überschreitet.
2 Diese Bestimmung gilt namentlich in den Bereichen Klimaveränderung, Biodiversitätsverlust, Wasserverbrauch, Bodennutzung sowie Stickstoff- und Phosphoreintrag.
Komitee
Julia Küng, Oleg Gafner, Jasmin Bärtschi, Samuel Zbinden, Vera Becker, Michelle Huber, Florent Morisod, Ottillie Jacobi, Noemi Buzzi, Margot Chauderna, Franziska Ryser, Lisa Mazzone, Aline Trede, Killian Baumann, Dominik Waser, Cynthia Illi, Valérie D’Acremont, Ronja Jansen, Jon Pult, Marina Carobbio, Balthasar Glättli, Veronica Bozzini, Georg Klingler, Andreas Frei
Unterstützende
KlimaSeniorinnen, Greenpeace, Integrale Politik, Sentience Politics, Tier im Recht, Kleinbauern-Vereiningung, Grüne Schweiz