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Seit Mai 2014 gelten in der Schweiz auch die Statuten der UNO-Behindertenrechtskonvention. Die Regelung sieht vor, Menschen mit Behinderungen vor Diskriminerung zu schützen und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern. So dürfen auch Menschen mit geistiger Behinderungen wählen oder gewählt werden.
Der Kanton Genf wie auch unsere Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gewähren bereits heute auch Menschen mit einer geistigen Behinderung politische Rechte.
Es gibt keinen Grund, mit der Umsetzung der UNO-
Behindertenrechtskonvention zu warten, bis der Bund handelt.
Die Initiative entspricht auch dem «Leitbild Behinderung» des Kantons Solothurn aus dem Jahre 2021. Gemäss diesem sollen
«alle Menschen an politischen Prozessen partizipieren».
Zur Vereinfachung und besseren Verständlichkeit der Wahl- und
Abstimmungsunterlagen kommt insb. die «Leichte Sprache» in Betracht. Aktuell stehen im Kanton Solothurn 206 von 182’218 Stimmberechtigten (0,1 %) unter einer umfassenden Beistandschaft (Art. 398 ZGB) und haben deswegen keine politischen Rechte. Jährlich werden zudem ca. 60 Verträge von urteilsunfähig gewordenen Personen, die sich durch eine andere Person vertreten lassen (Art. 363 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB) genehmigt.
Das Gesetz über die politischen Rechte (GpR; BGS 113.111; Art 3, 4) ist wie folgt anzupassen:
Art 3 I. Begriff Art 4 |
Lukas Paul Spichiger, Biberist, Simone Franziska Rusterholz, Biberist, John Jacob Andreas Steggerda, Trimbach, Felix Wettstein, Olten, Philipp Hadorn, Gerlafingen, Christof Schauwecker, Zuchwil, Sabrina Gaetani, Solothurn, Erika Genillard, Grenchen, Achim Bader, Laupersdorf, Esther Lüscher, DerendingenSeverin Luca Brunner, Solothurn, Ursula Anderegg-Kämpfer, Biberist, Franco Supino, Solothurn, Regula Straumann, Solothurn, Patrick Martin, Zuchwil, Sandra Morstein, Riedholz, Beat Bachmann, Olten, Markus Fischli, Zuchwil, Eva Maria Fischli-Hof, Zuchwil, Theresia Alice Frei, Grenchen
Lukas Spichiger | Talackerstr. 15, 4562 Biberist | lukas.paul.spichiger@gmail.com |