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Der Wohnungsmarkt im Kanton Zürich ist aus den Fugen. Die Mietpreise steigen Jahr für Jahr und bezahlbare Wohnungen werden immer rarer. Mit der Kantonalen „Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen“ („Wohnungsinitiative“) werden Kanton und Gemeinden beauftragt, für ausreichend günstigen und klimafreundlichen Wohnraum zu sorgen.
KANTONALE WOHNBAUGESELLSCHAFT
Die Wohnungsinitiative verlangt, dass Kanton und Gemeinden aktiv für ein gutes Angebot an bezahlbaren und ökologischen Wohnungen im Kanton Zürich sorgen. Vor allem der Kanton muss den gemeinnützigen Wohnungsbau stärker fördern: durch die Vergabe von Baurechten sowie durch Darlehen und Staatsbeiträgen. Gleichzeitig soll er selber eine öffentlich-rechtliche Wohnbaugesellschaft gründen, die günstigen Wohnraum für die Bevölkerung im Kanton Zürich erstellt und anbietet.
FAIRE MIETE STATT RENDITE
Der von privaten Immobiliengesellschaften dominierte Wohnungsmarkt dient primär der Rendite und befriedigt die Bedürfnisse der breiten Bevölkerung schon lange nicht mehr. Deshalb muss das Angebot an gemeinnützigen Wohnungen mit Kostenmiete im ganzen Kanton ausgebaut werden.
EIN STARKER PLAYER FÜR DIE BEVÖLKERUNG
Die neue kantonale Wohnbaugesellschaft soll ein starker Player im Kanton Zürich werden. Ausgestattet mit einem Startkapital von 500 Mio. Franken sowie mit geeigneten Grundstücken und Wohnungen, die der Kanton heute schon besitzt, wird eine solide Grundlage geschaffen, damit die neue Organisation merkliche Veränderungen im Wohnungsangebot herbeiführen kann. Besonders in den Agglomerationsgemeinden ist das Potenzial für gemeinnützigen Wohnungsbau besonders gross und soll zur Bekämpfung der Wohnungsnot genutzt werden.
KLIMASCHUTZ UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Die Wohnungsinitiative verlangt zudem, dass bei den geförderten, gemeinnützigen Neubauten und Sanierungen die Erfordernisse von Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft ohne Wenn und Aber berücksichtigt werden. Die aktuellen ökologischen und energetischen Standards für Gebäude, Geräte, aber auch für die Umgebungsgestaltung sind zu 100% umzusetzen.
| Die Kantonsverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 110 Wohnen 1 Kanton und Gemeinden sorgen für ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot. 2 Sie berücksichtigen und fördern dabei Bauweisen, die nachhaltig und treibhausgasneutral sind. 3 Sie fördern: 4 Der Kanton unterstützt den gemeinnützigen Wohnungsbau durch die Einräumung von Baurechten sowie die Gewährung von Bürgschaften, Darlehen und Staatsbeiträgen. 5 Der Kanton betreibt eine öffentlich-rechtliche Anstalt, die günstigen Wohnraum erstellt, unterhält oder vermietet oder gemeinnützigen Wohnbauträgern Baurechte einräumt oder überträgt. Sie kann dazu Grundstücke erwerben. |
| Übergangsbestimmungen zur Änderung vom [Datum der Abstimmung]
1 Die Änderung tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach der Annahme in der Volksabstimmung in Kraft. 2 Die Anstalt wird innert drei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung errichtet. 3 Der Kanton stattet die Anstalt mit einem Dotationskapital von mindestens 500 Mio. Franken aus. 4 Der Kanton überträgt der Anstalt alle Grundstücke aus dem Finanzvermögen, die bereits der Wohnnutzung dienen oder sich dafür eignen und die in absehbarer Zeit nicht für andere öffentliche Zwecke benötigt werden. |
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